Apothekerkammer: „Bewährtes Testangebot für die Bevölkerung bleibt bestehen“
Im Rahmen der österreichischen Teststrategie wird das bestehende Testangebot der Apotheken jedenfalls bis 31.12.2022 verlängert. Das hat der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heute bekanntgegeben. Betroffen sind die apothekerlichen Leistungsbereiche PCR-Screenings und Wohnzimmertests. Die derzeit gültige Regelung wäre mit 30. Juni 2022 ausgelaufen.
Niederschwelliges Testangebot bleibt erhalten
„Mit der Verlängerung dieser Maßnahmen um weitere sechs Monate bleibt der Bevölkerung das bewährte und niederschwellige Testangebot der öffentlichen Apotheken erhalten. Zudem wurde der zentralen Forderung der Apothekerkammer nach Planungssicherheit für die öffentlichen Apotheken entsprochen. Es bestätigt die Zufriedenheit der Politik mit den hochwertigen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker in dieser Pandemie“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, zur Fortsetzung der bestehenden Teststrategie.
Screening
Mit der Verlängerung der Screening-Verordnung wird die Fortführung des länderspezifischen Screening-Programms ermöglicht. Auf Grundlage dieser Verordnung können auch nach dem 30. Juni weiterhin fünf PCR-Tests pro Person und Monat im Rahmen der jeweiligen Testprogramme der Bundesländer in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können für Personen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten, PCR-Tests ohne zahlenmäßige Begrenzung durchgeführt werden.
Wohnzimmertests
Ebenso bis Ende 2022 verlängert wird die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnzimmertests über die öffentlichen Apotheken. Jede anspruchsberechtigte Person kann somit bei Vorlage der e-Card wie bisher ein Kontingent von fünf Stück SARS-CoV-2 Antigentests zur Eigenanwendung pro Kalendermonat in einer öffentlichen Apotheke beziehen.
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